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   BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B   

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BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B (https://dejure.org/1998,6666)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B (https://dejure.org/1998,6666)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1998 - B 9 VS 6/98 B (https://dejure.org/1998,6666)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungen für schwere Folgen einer als Soldat der Bundeswehr in einem Bundeswehrkrankenhaus durchgeführten Operation - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Begriff der Wehrdienstbeschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage - Wehrdienstbeschädigung - truppenärztliche Behandlung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 323
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1997 - 9 BVg 3/97 -).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Die Verpflichtung des Soldaten, sich gesundzuhalten, und insoweit ohne freie Arzt- und Krankenhauswahl die Weisungen des truppenärztlichen Dienstes zu befolgen, reiche aus, Schäden infolge dieser Art von Behandlungen dem Wehrdienst zuzurechnen (BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 1).
  • BSG, 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81

    Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse - Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Damit hat er die Rechtsprechung, auf die er Bezug nimmt (BSGE 57, 171 [BSG 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81] = SozR 3200 § 81 Nr. 29 und BSG SozR 3200 § 80 Nr. 2), verallgemeinert zusammengefaßt.
  • BSG, 08.10.1987 - 9a RV 51/86

    Musterung - Fahrgemeinschaft - Umweg

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Damit hat er die Rechtsprechung, auf die er Bezug nimmt (BSGE 57, 171 [BSG 04.10.1984 - 9a/9 KLV 1/81] = SozR 3200 § 81 Nr. 29 und BSG SozR 3200 § 80 Nr. 2), verallgemeinert zusammengefaßt.
  • BSG, 03.09.1997 - 9 BVg 3/97

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

    Auszug aus BSG, 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B
    Es muß daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Schrifttums angegeben werden, welche Rechtsfragen sich stellen, daß diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb ihre Klärung aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts erforderlich ist und daß das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten läßt (vgl Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung, zB SozR 1500 § 160a Nrn 31, 39, 59, 65; SozR 3-4100 § 111 Nr. 1; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 sowie den unveröffentlichten Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1997 - 9 BVg 3/97 -).
  • LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10

    (Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Auch in dem zu einer Nichtzulassungsbeschwerde ergangenen Beschluss vom 09.12.1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, hat sich das BSG unter dem Aspekt der Wehrdiensteigentümlichkeit ausführlich mit der Frage der gesteigerten Gesunderhaltungspflicht beschäftigt, anstatt die Wehrdiensteigentümlichkeit kurz und knapp allein mit dem Ausschluss der freien Arztwahl zu begründen.

    Ganz abgesehen davon, dass diese Formulierung keine Aussage dazu enthält, ob bei Vorliegen eines Behandlungsfehlers die Kausalität zu verneinen oder zu bejahen ist, zum anderen die Formulierung im Wesentlichen dem Leitsatz des BSG zum Urteil vom 24.03.1987, Az.: 4b RV 13/86, entnommen ist, in dem die Tatsache der Behandlung lege artis zwar erwähnt ist, wobei den Urteilsgründen selbst aber nicht zu entnehmen ist, dass dieser Umstand eine rechtlich wesentliche Rolle gespielt hätte (vgl. oben Ziff. 3.2.2.2.5.), kommt dem Operationserlass ohnehin keine rechtliche Bindungswirkung für die Gerichte zu (vgl. BSG, Beschluss vom 09.12.1998, Az.: B 9 VS 6/98 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2001 - L 10 VS 42/98

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Die Verpflichtung des Soldaten, sich gesund zu halten, und insoweit ohne freie Arzt- und Krankenhauswahl die Weisungen des truppenärztlichen Dienstes zu befolgen, reicht hiernach aus, Schäden von Behandlungen dem Wehrdienst zuzurechnen (BSG vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B - NVwZ-RR 1999, 323 -324; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 1).

    Auch die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des ärztlichen Eingriffs, die von einer gebotenen Belehrung (Aufklärung des Patienten) abhängt, ist deswegen für das SER nicht bedeutsam (BSG vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B - NVwZ-RR 1999, 323-324).Ein anspruchsbegründendes Verschulden des Staates oder der Personen, für die er im Sinne einer Garantenstellung einzustehen hat, kann zur Überzeugung des Senats daher auch dann nicht verlangt werden, wenn ein Soldat sich pflichtgemäß einer ärztlichen Behandlung unterzieht.

  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2006 - L 3 AL 353/06

    Anwaltliche Mitwirkung an der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts

    In diesem Fall geht es nämlich lediglich um die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zit. nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - L 2 VS 48/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    Unter Versorgungsschutz steht auch die durch den Truppenarzt veranlasste Behandlung eines schädigungsunabhängigen Leidens in einer zivilen Klinik, bei der es zu einer unvorhergesehenen Verletzung des Soldaten kommt (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 1975 - 9 RV 338/74 - sowie bestätigend im Sinne einer geklärten Rechtsfrage, Beschluss vom 09. Dezember 1998 - B 9 VS 6/98 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2018 - L 10 VE 14/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. nur Beschluss vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, m.w. Nachweisen aus der Rechtsprechung) gehört die truppenärztliche Behandlung zu den wehrdiensteigentümlichen Umständen, so dass daraus resultierende Gesundheitsstörungen Wehrdienstbeschädigungsfolgen sein können.

    Die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungsfolgen ist deshalb unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der konkreten Behandlungsmaßnahme (BSG Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O.) und - mit der bereits genannten Ausnahme - auch unabhängig von der Frage eines etwaigen Verschuldens der handelnden Personen (BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2019 - L 10 VE 27/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. nur Beschluss vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, m.w. Nachweisen aus der Rechtsprechung) gehört die truppenärztliche Behandlung zu den wehrdiensteigentümlichen Verhältnissen, so dass daraus resultierende Gesundheitsstörungen Wehrdienstbeschädigungsfolgen sein können.

    Die Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungsfolgen ist deshalb unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der konkreten Behandlungsmaßnahme (BSG Beschluss vom 9. Dezember 1998, a.a.O.) und - mit der bereits genannten Ausnahme - auch unabhängig von der Frage eines etwaigen Verschuldens der handelnden Personen (BSG, Urteil vom 30. Januar 1991, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2011 - L 1 AS 3600/11
    An der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es dann, wenn sich eine Antwort auf dieselbe bereits aus der vorliegenden obergerichtlichen oder höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt, also zur Auslegung der anzuwendenden gesetzlichen Begriffe schon Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zitiert nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2019 - L 10 VE 27/14
    Eine Bindung der Gerichte an den "OP-Erlass" (Erlass des BMVg vom 10. Dezember 1986, BVBl. 1987, Nr. 1 - 5 S. 3; für die Zeit seit dem 15. November 2015 vergleiche auch die inhaltsgleichen Regelungen des Bereichserlasses des BMVg D-1463/19) besteht insoweit nicht (BSG, Beschluss vom 9. Dezember 1998, Az.: B 9 VS 6/98 B, Abs. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2011 - L 1 AS 1633/11
    In diesem Fall geht es nämlich lediglich um die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zitiert nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2011 - L 1 AS 782/11
    In diesem Fall geht es nämlich lediglich um die Anwendung der von der Rechtsprechung erarbeiteten Grundsätze auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt (vgl. zu § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG: BSG, Beschlüsse vom 20.09.2001 - B 11 AL 135/01 B -, zitiert nach juris, und vom 09.12.1998 - B 9 VS 6/98 B -, NVwZ-RR 1999, 323).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2009 - L 1 AS 1469/09
  • SG Detmold, 09.09.2014 - S 14 VS 74/12
  • SG München, 25.04.2012 - S 33 VS 25/09

    Soziales Entschädigungsrecht

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2012 - L 10 VE 14/12
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 1 AS 2477/09
  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2009 - L 1 AS 2795/09
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2009 - L 1 AS 2926/09
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